Was kostet eigentlich ein Architekt?

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Einleitung

Was kostet ein Architekt? Diese Frage stellen sich Bauherren schon zu Projektbeginn, denn die Honorarform beeinflusst Budget, Planungssicherheit und Projektverlauf. In diesem Artikel stellen wir Ihnen praxisnahe Beispiele vor, zeigen Kostenmodelle von HOAI bis Stundensatz – inklusive Empfehlungen, welches Modell sich für welche Situation eignet.

Architekt Stundnachweis Pauschalauftrag HOAI Vertrag

1. Vergütungsmodelle & Beispiele

A) Abrechnung nach HOAI

1. Grundlagen & Berechnung

Die HOAI (seit 1. Januar 2021 gültige Fassung) definiert das Architektenhonorar anhand folgender Kriterien:

  • Anrechenbare Kosten: z. B. Baukonstruktion, technische Anlagen, ermittelt per DIN 276

  • Honorarzone (I–V): abhängig von Komplexität; ein „normales“ Einfamilienhaus (EFH) fällt meist in Zone III

  • Honorarsatz: variabel zwischen Basis- und Höchstsatz; der Basissatz ist der untere Mindestsatz

Das Basis-Honorar errechnet sich dann aus den anrechenbaren Kosten multipliziert mit dem zutreffenden Prozentsatz des Honorarsatzes gemäß Honorartafel.

2. Beispielrechnung (Leistungsphasen 1–4)

  • Projekt: Einfamilienhaus mit anrechenbaren Kosten: 160.000 € (Baukonstruktion) + 40.000 € (Technik) = 200.000 €

  • Honorarzone: III

  • Gewählter Satz: Basissatz

Schritt 1: Prozentsätze für LPH 1–4

Summe Prozentwert: 27 %

Schritt 2: Honorarkalkulation

  • Grundhonorar (LPH 1–9, Basissatz):

    • Bei 200.000 € * Basissatz (Zone III) ≈ 15 % ⇒ 30.000 €

  • Anteil LPH 1–4: 27 % des Gesamt-Honorars → ≈ 8.100 €

Architektenhonorar für LPH 1–4: ca. 8.100 € netto

3. Leistungsphasen & ihre Gewichte

HOAI definiert neun Leistungsphasen mit festen Prozentwerten:

LPH Beschreibung Anteil
1 Grundlagenermittlung 2 %
2 Vorplanung 7 %
3 Entwurfsplanung 15 %
4 Genehmigungsplanung 3 %
5 Ausführungsplanung 25 %
6 Vorbereitung der Vergabe 10 %
7  Mitwirkung bei Vergabe 4 %
8  Objektüberwachung 32 %
9 Objektbetreuung 2 %

Ein vollständiger EFH-Bau (LPH 1–9) kann also insgesamt ca. 15 % der Bausumme als Honorar verursachen .

4. Wann eignet sich das HOAI-Honorar?

  • Klare Projektrahmen mit feststehender Leistungsphasenfolge

  • Geringe Änderungswahrscheinlichkeit

  • Transparente Vergleichbarkeit (z. B. bei Architektenbewerbungen)

  • Kostensicherheit für Bauherr und Planer

Vorteile: nachvollziehbare Struktur, HOAI-Absicherung
Nachteile: Nachträge bei Zusatzleistungen nötig

B) Pauschalhonorar

1. Was ist ein Pauschalhonorar?

Beim Pauschalhonorar vereinbaren Bauherr und Architekt von Beginn an einen fixen Gesamtbetrag – unabhängig von HOAI-Berechnungen. Dieser orientiert sich meist an HOAI-Kostenschätzungen, wird aber als Festpreis vereinbart

2. Beispielrechnung

  • Projekt: Modernisierung eines Altbaus

  • Leistungsumfang laut Vertrag: LPH 1–5

  • Pauschaler Gesamtpreis: 45.000 €

  • Vereinbart: Inklusive aller vertraglich definierten Leistungen – von Grundlagenermittlung bis Ausführungsplanung.

3. Vorteile

  • Planungssicherheit: Fester Betrag = klare Budgetgrenze

  • Verwaltungsarm: Weniger Aufwand bei Abrechnungen

  • Motivation für effiziente Arbeit: Risiko für Budgetüberschreitungen liegt beim Architekten

4. Nachteile & Nachtragsrisiken

  • Leistungen außerhalb Vertragsumfang sind zusätzlich zu vergüten

    • Beispiel: Im Vertrag sind HOAI-Grundleistungen enthalten, aber eine Bauvoranfrage wird notwendig – das zählt als „Besondere Leistung“ und ist vergütungspflichtig

  • Vertragsänderung nötig: Änderungen am Leistungsumfang (z. B. weitere Varianten, zusätzliche Fachplanungen) erfordern schriftliche Nachträge bzw. ein Nachtragsangebot

  • Unklare Leistungsbeschreibung führt oft zu Streit: ohne klare Definition im Vertrag wird jedes Überschreiten des Leistungsbildes kostenpflichtig

  • Aufgrund des Kostendrucks wird meist nur das wirklich notwendige getan, Ortstermine und Absprachen sind auf ein Minimum beschränkt

 

C) Abrechnung nach Aufwand (Zeithonorar)

1. Wie funktioniert die Stundensatz-Abrechnung?

Beim Zeithonorar rechnet der Architekt jede geleistete Stunde ab – nach individuell vereinbartem Stundensatz. Dieser orientiert sich häufig an regionalen Empfehlungen und Erfahrungswerten (Architektenkammern)

2. Beispielrechnung

  • Projekt: Neubau eines Einfamilienhauses

  • Arbeitsumfang: 120 Stunden Gesamtaufwand

  • Stundensatz: 140 €/h

  • Honorarkosten: 120 h × 140 €/h = 16.800 €

Damit entspricht das Zeithonorar der realen Stundenarbeit – transparent und nachvollziehbar.

3. Vorteile des Zeithonorars

  • Flexibel bei Variationen im Projektverlauf

  • Gerechte Abrechnung für tatsächlich erbrachte Leistungen

  • Ideal bei unklaren Anforderungen, Sanierungen oder innovativen Bauvorhaben

4. Nachteile – worauf man achten sollte

  • Weniger budgetplanbar als feste Pauschalen oder HOAI-Sätze

  • Erfordert detaillierte Zeiterfassung und Transparenz über Tätigkeiten

  • Architekten müssen ihre Leistungen exakt dokumentieren, um sie nachprüfbar zu machen

  • Bei Mindermenge an Stunden kann das Bauvorhaben im Vergleich teurer werden

D) HOAI-inspiriertes Vergütungssystem

1. Konzept & Struktur

Das HOAI-inspirierte Modell kombiniert die Transparenz der HOAI mit der Flexibilität individueller Vereinbarungen. Dabei wird das Gesamtbudget wie folgt strukturiert:

  • Grundpauschale für die definierten Leistungsphasen gemäß HOAI

  • Zusatzleistungen werden separat nach Stundensatz oder Pauschale abgerechnet

  • Ziel: Planbarkeit bei Standardleistungen kombiniert mit Anpassbarkeit bei Sonderaufwand

2. Beispielrechnung

  • Projekt: Neubau eines Mehrfamilienhauses

  • Vertraglich festgelegt: Grundpauschale 30.000 € für LPH 1–4 (25 % des Gesamt-Honorars geschätzt)

  • Zusatzleistungen:

    • Projektkoordination: 120 € pro Stunde

    • Sonderterminplanung: 90 € pro Stunde

Szenario: Der Bauherr wünscht zusätzliche Workshops zur Innenraumgestaltung (geschätzt 20 Std.):
20 h × 120 €/h = 2.400 € zusätzlich.

So bleibt das Budget für LPH 1–4 stabil, während Sonderwünsche klar vergütet werden.

3. Vorteile

  • Transparente Basis: Grundleistungen zu klar definierten Konditionen

  • Gerechte Zusatzabrechnung: Nur Zusatzaufwand wird extra berechnet

  • Flexibel und fair: optimal für dynamische und komplexe Projekte

4. Mögliche Herausforderungen

  • Vertragsaufwand: Klare Definition nötig, welche Leistungen – Pauschale oder Stunden – beinhalten

  • Verhandlungsbedarf: Festlegung sinnvoller Stundensätze für Zusatzleistungen

  • Nachtragsmanagement: Bei Erweiterungen (z. B. LPH 5–9) sollten Optionen für Pauschale oder Zeitabrechnung bestehen

5. Empfehlungen für Ihr Projekt

Schritt Empfehlung
1 Definieren Sie, welche HOAI-Leistungsphasen pauschal enthalten sind
2 Legen Sie Stundensätze oder Pauschalen für Zusatzleistungen fest
3 Vereinbaren Sie klare Regeln zur Nachtragsvergabe bei Projektänderungen
4 Nutzen Sie Transparenz: regelmäßige Berichte über geleistete Zusatzzeiten

Fazit zu D)

Das HOAI-inspirierte Modell vereint das Beste aus zwei Welten: Planungssicherheit bei Standardleistungen durch Pauschale und Flexibilität für dynamische oder komplexe Projekte mittels Zusatzbedingungen. Damit eignet sich dieses Modell ideal für Bauvorhaben, die mittlere bis große Anforderungen mit unklarem Verlauf kombinieren.

Fazit: Keine Lösung für alle – das passende Modell hängt vom Projekt ab

Die Frage „Was kostet ein Architekt?“ lässt sich nicht pauschal beantworten – und das zeigt sich auch an den unterschiedlichen Vergütungsmodellen. Ob HOAI-Basishonorar, Pauschalpreis, Abrechnung nach Aufwand oder ein hybrides Modell: Jede Variante hat ihre Berechtigung und eignet sich je nach Projektart, Komplexität und Budget unterschiedlich gut.

Entscheidend ist, dass Bauherren gemeinsam mit dem Architekten offen über Ziele, Anforderungen und Rahmenbedingungen sprechen. Nur so lässt sich das Modell wählen, das sowohl zu den Erwartungen des Auftraggebers als auch zum tatsächlichen Leistungsbild passt.

Unser Angebot:
Bei Reinhardt und Maack Architekten analysieren wir Ihr Vorhaben individuell und entwickeln ein passendes, transparentes Angebot – ob auf HOAI-Basis, pauschal oder in Kombination. Sprechen Sie uns gerne an – wir freuen uns auf Ihr Projekt!

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