Wohnflächenermittlung – präzise Flächenangaben für Planung, Vermarktung und Verträge
Die Wohnflächenermittlung ist ein grundlegendes Instrument bei der Planung, Bewertung und Vermarktung von Immobilien. Sie schafft Klarheit über die nutzbare Fläche und bildet eine rechtssichere Basis für Bauanträge, Miet- und Kaufverträge sowie Förderprogramme. Ohne eine fachgerechte Ermittlung kann es zu rechtlichen Unklarheiten, wirtschaftlichen Nachteilen oder Konflikten mit Käufern und Mietern kommen.
Flächenberechnung nach geltenden Normen
Je nach Zweck der Berechnung kommen unterschiedliche Regelwerke zum Einsatz:
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Wohnflächenverordnung (WoFlV) – verbindlich im öffentlich geförderten Wohnbau und gängiger Standard bei privaten Wohnprojekten
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DIN 277 – zur Ermittlung von Nutz-, Funktions- und Verkehrsflächen im Rahmen der Bauplanung
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Zweite Berechnungsverordnung (II. BV) – in Altverträgen noch teilweise gültig
Diese Normen legen fest, welche Flächenarten vollständig, teilweise oder gar nicht angerechnet werden – etwa Dachschrägen, Balkone oder Abstellräume.
Ablauf der Flächenermittlung
Die Wohnfläche wird anhand aktueller Grundrisspläne oder durch ein Aufmaß vor Ort ermittelt. Dabei werden die Raumgrößen exakt erfasst, die Höhenverhältnisse berücksichtigt und Sonderflächen wie Terrassen oder Loggien normgerecht bewertet. Die Ergebnisse werden in tabellarischer Form aufbereitet, als Berechnungsprotokoll dokumentiert und in Planunterlagen integriert. Für Transparenz und Nachvollziehbarkeit sorgt der Einsatz digitaler CAD-Tools.
Praxisbeispiel: Wohnflächenermittlung im Neubau
Ein Bauträger errichtet ein modernes Mehrfamilienhaus mit Eigentumswohnungen. Zur Vorbereitung der Kaufverträge wird jede Einheit nach WoFlV vermessen. Die Balkone fließen zu 25 % in die Fläche ein, Räume mit Dachschrägen zwischen 1 und 2 Metern Höhe werden zur Hälfte gewertet. Die berechneten Flächen werden nicht nur für Verträge, sondern auch für Förderanträge und die spätere Immobilienbewertung genutzt.
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