VOB – Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen: Inhalte, Struktur und Bedeutung

Die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) ist ein zentrales Regelwerk im deutschen Bauwesen, das die rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen für Bauverträge festlegt. Sie wurde erstmals 1926 veröffentlicht und wird kontinuierlich weiterentwickelt. Die VOB ist insbesondere für öffentliche Auftraggeber verbindlich, kann aber auch bei privaten Bauvorhaben als Vertragsgrundlage vereinbart werden.

Ziel der VOB ist es, faire, transparente und technisch fundierte Rahmenbedingungen für die Vergabe, Abwicklung und Abrechnung von Bauleistungen zu schaffen. Sie ergänzt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) durch spezielle Regelungen für die Baupraxis – etwa bei Leistungsänderungen, Mängelansprüchen oder Abrechnungsfragen.

Aufbau der VOB

Die VOB ist in drei Teile gegliedert:

  • VOB/A – Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen
    Regelt das Verfahren der Ausschreibung, Angebotswertung und Auftragserteilung, insbesondere bei öffentlichen Bauaufträgen. Sie unterscheidet nach nationalen und europaweiten Vergaben.

  • VOB/B – Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
    Regelt das Bauvertragsrecht – u. a. zu Fristen, Nachträgen, Mängeln, Abnahme, Abrechnung und Kündigung. Bei öffentlichen Aufträgen verpflichtend, bei privaten Projekten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.

  • VOB/C – Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV)
    Enthält konkrete technische Regeln und Ausführungsvorgaben für verschiedene Gewerke (z. B. Erdarbeiten, Betonbau, Malerarbeiten). Die ATV gelten als „anerkannte Regeln der Technik“.

Warum die VOB so wichtig ist

Die VOB bietet eine ausgewogene Vertragsbasis mit branchenspezifischer Ausrichtung. Sie…

  • sichert Rechtsklarheit durch praxiserprobte Klauseln und Regelungen

  • schützt Auftraggeber und Auftragnehmer vor Willkür oder Missverständnissen

  • vereinheitlicht die technischen Anforderungen in der Ausführung

  • bietet Regeln für Nachträge und Bauzeitverzögerungen

  • erleichtert die Ausschreibung öffentlicher Bauleistungen

In der Praxis ist sie nahezu unverzichtbar für Ausschreibungen, die Einhaltung technischer Standards und eine rechtssichere Vertragsgestaltung.

Praxisbeispiel: Öffentliche Ausschreibung nach VOB

Ein Architekturbüro wird mit der Planung eines kommunalen Kindergartens beauftragt. Da es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt, erfolgt die Ausschreibung aller Baugewerke nach VOB/A. Die Ausführung basiert auf einem Bauvertrag nach VOB/B, ergänzt durch die jeweiligen technischen Bedingungen der VOB/C. Das Büro stellt sicher, dass alle Unterlagen VOB-konform erstellt sind – von der Leistungsbeschreibung bis zur Abnahme. So wird eine rechts- und prüfsichere Projektabwicklung gewährleistet.

Bild mit Beschreibung

Ausschreibungsunterlagen nach VOB auf dem Schreibtisch eines Architekturbüros
Alt-Attribut: Ausschreibungsunterlagen nach VOB auf dem Schreibtisch eines Architekturbüros

Weiterführende Informationen und Links

Die VOB – Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen bietet eine rechtlich fundierte, praxisnahe Basis für die Planung, Vergabe und Realisierung von Bauprojekten. Architektur- und Planungsbüros, die VOB-konform arbeiten, steigern ihre Rechtssicherheit, erfüllen öffentliche Auflagen zuverlässig und schaffen klare Rahmenbedingungen für alle Projektbeteiligten – vom Entwurf bis zur Schlussrechnung.