Vergabearten – rechtskonform, transparent und strategisch sinnvoll vergeben
Die Vergabearten definieren, wie Bauleistungen ausgeschrieben und vergeben werden. Ziel ist es, faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, Transparenz zu sichern und die wirtschaftlichsten Angebote zu ermitteln. Die Wahl des Verfahrens hängt vom Auftragswert, vom Auftraggeber (privat oder öffentlich) und vom Ziel der Ausschreibung ab. Besonders bei öffentlichen Bauherren unterliegen Vergaben klaren rechtlichen Rahmenbedingungen – u. a. durch das Vergaberecht (GWB, VgV, VOB/A).
Öffentliche und private Auftraggeber
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Private Auftraggeber können frei entscheiden, wen sie einladen oder beauftragen. Sie sind nicht an die Vergabeordnung gebunden, profitieren aber durch strukturierte Verfahren von mehr Vergleichbarkeit und Kontrolle.
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Öffentliche Auftraggeber (z. B. Kommunen, Länder, Bundesbehörden) sind zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften verpflichtet. Die Vergabeverfahren richten sich je nach Volumen nach dem EU-Schwellenwert.
Die wichtigsten Vergabearten im Überblick
1. Öffentliche Ausschreibung
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Offen für alle Bieter
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Bekanntmachung über Vergabeplattformen
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Geeignet für standardisierte Bauleistungen
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Vorteile: breite Beteiligung, Wettbewerb
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Nachteil: hoher Verwaltungsaufwand
2. Beschränkte Ausschreibung mit oder ohne Teilnahmewettbewerb
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Mit Teilnahmewettbewerb: Vorauswahl geeigneter Unternehmen durch Eignungsprüfung
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Ohne Teilnahmewettbewerb: gezielte Einladung von geeigneten Firmen
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Vorteil: Steuerbare Qualität der Bieter, geringerer Aufwand
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Einsatz bei komplexeren Bauleistungen oder Spezialgewerken
3. Verhandlungsvergabe
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Direktes Verhandeln mit ausgewählten Unternehmen nach einem vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb
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Flexibilität bei innovativen oder komplexen Projekten
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Möglich bei besonderen konzeptionellen Anforderungen oder dringenden Aufträgen
4. Freihändige Vergabe / Direktvergabe (bei Kleinaufträgen)
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Bis zu bestimmten Schwellenwerten möglich (je nach Bundesland zwischen 1.000 € und 100.000 €)
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Einholung von mindestens drei Angeboten empfohlen
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Schnell und effizient, aber nur begrenzt rechts- und preissicher
5. EU-weite Ausschreibungsverfahren
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Bei Erreichen von EU-Schwellenwerten (z. B. ca. 5,5 Mio. € bei Bauleistungen)
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Offenes oder nichtoffenes Verfahren, Verhandlungsverfahren, Wettbewerblicher Dialog
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Streng formalisiert, Veröffentlichung im EU-Amtsblatt (TED)
Auswahlkriterien und Zuschlagsentscheidung
Unabhängig vom Verfahren müssen die Angebote nach objektiven Zuschlagskriterien bewertet werden. Diese können sein:
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günstigster Preis
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wirtschaftlichstes Angebot (Preis-Leistungs-Verhältnis)
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Qualität, Termine, Nachhaltigkeit, Erfahrung
Dokumentation und Nachvollziehbarkeit sind bei allen Verfahren essenziell.
Praxisbeispiel: Beschränkte Ausschreibung für eine kommunale Sanierung
Ein Landkreis plant die energetische Sanierung eines Schulgebäudes. Aufgrund der Komplexität der technischen Anforderungen wählt der Bauherr eine beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb. Reinhardt und Maack übernehmen die Erstellung der Vergabeunterlagen, koordinieren die Bieterkommunikation und dokumentieren die Zuschlagsentscheidung rechtssicher.
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Externe Links
Unser Beitrag zum Gelingen Ihres Projekts
Reinhardt und Maack Architekten unterstützen Sie bei der Wahl, Planung und Durchführung des passenden Vergabeverfahrens – ob für öffentliche Auftraggeber oder private Investoren. Für Sie bedeutet das: rechtssichere Abläufe, verlässliche Angebote und wirtschaftlich tragfähige Zuschläge. Wir kennen die Anforderungen der VOB, koordinieren den gesamten Prozess transparent und begleiten Sie vom ersten Verfahrensschritt bis zur Zuschlagsentscheidung – damit Ihre Baumaßnahme sauber startet und verlässlich ausgeführt wird.