Schadstoffsanierung – Altlasten erkennen, Gesundheit schützen, Sicherheit schaffen

Die Schadstoffsanierung im Bauwesen umfasst die Erkennung, Bewertung und fachgerechte Entfernung gesundheits- oder umweltgefährdender Materialien in Bestandsgebäuden. Dazu zählen unter anderem Asbest, künstliche Mineralfasern (KMF), PCB, PAK, Formaldehyd oder Schwermetalle. Diese Stoffe wurden vor allem bis in die 1990er-Jahre hinein häufig in Baustoffen verwendet – heute gelten sie als gefährlich und sanierungspflichtig.

Ziel der Sanierung ist es, gesundheitliche Risiken für Nutzer, Bauarbeiter und Umwelt auszuschließen, rechtliche Anforderungen zu erfüllen und die Basis für Um- oder Neubauten zu schaffen.

Schadstoffsanierung im Bauwesen mit luftdichtem Arbeitsbereich und Schutzmaßnahmen


Wo verstecken sich Schadstoffe im Gebäude?

Schadstoffe treten häufig auf in:

  • Spritzasbest an Decken, Schächten und Rohren

  • Asbestzementplatten in Dächern und Fassaden

  • PCB in Fugendichtstoffen oder Leuchtstoffröhren

  • PAK in alten Bodenbelägen (Teerprodukte)

  • Formaldehyd in Spanplatten oder Holzschutzmitteln

  • Blei oder Cadmium in Anstrichen und Kabelummantelungen

Ein professioneller Schadstoffkataster hilft, die Belastung systematisch zu erfassen.

Ablauf einer Schadstoffsanierung

  1. Bestandsaufnahme und Beprobung durch zertifizierte Fachgutachter

  2. Laboranalysen und Gefährdungsbewertung

  3. Sanierungsplanung unter Berücksichtigung von Arbeitsschutz, Technik und Umwelt

  4. Abstimmung mit Behörden (z. B. Gesundheitsamt, Bauaufsicht)

  5. Durchführung durch Fachfirmen mit Zulassung nach TRGS 519 oder TRGS 521

  6. Freimessung und Entsorgungsnachweis

Die Sanierung erfordert spezielle Schutzmaßnahmen, luftdichte Abschottungen, Unterdruckhaltung und Dokumentation – sie ist daher nur durch Fachfirmen zulässig.

Rechtliche Grundlagen

Die Schadstoffsanierung ist in mehreren Vorschriften geregelt:

  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

  • Technische Regeln für Gefahrstoffe (z. B. TRGS 519 – Asbest)

  • Nachweisverordnung für gefährliche Abfälle

  • Landesbauordnungen und Arbeitsschutzgesetze

  • BImSchG (Immissionsschutzrecht bei Sanierungen)

Planer sind verpflichtet, Schadstoffe bei Bauvorhaben zu berücksichtigen und deren Sanierung fachgerecht zu veranlassen.

Praxisbeispiel: Asbestsanierung in einer Schulturnhalle

In einer 1970er-Jahre-Turnhalle wird bei der Zustandsbewertung Spritzasbest entdeckt. Reinhardt und Maack beauftragen ein Fachlabor, erstellen mit dem Sachverständigen ein Sanierungskonzept und koordinieren die asbestgerechte Entsorgung unter Abschottung der betroffenen Bereiche. Nach erfolgreicher Freimessung kann der Umbau fortgesetzt werden – ohne Gesundheitsgefährdung und mit lückenloser Nachweisführung.

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Unser Beitrag zum Gelingen Ihres Projekts

Reinhardt und Maack Architekten bieten Ihnen kompetente Unterstützung bei der Schadstoffsanierung – von der Analyse über die Planung bis zur fachgerechten Ausführung. Für Sie als Bauherr bedeutet das: maximale Sicherheit, klare Abläufe, geprüfte Partner und eine gesetzeskonforme Umsetzung, die Ihre Gesundheit und Investition schützt. Wir kümmern uns um die Koordination aller Beteiligten – damit Ihre Baumaßnahme sauber startet und rechtlich auf sicherem Fundament steht.