Was sind die HOAI Leistungsphasen?

Die HOAI Leistungsphasen bilden das Rückgrat der Planung und Durchführung von Bauprojekten in Deutschland. Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) definiert darin standardisierte Teilleistungen, die Architekten und Ingenieure im Laufe eines Projekts erbringen. Ziel ist es, Bauherren und Planern eine transparente Struktur für Planung, Kostenkontrolle und Projektdurchführung zu bieten. Die neun Leistungsphasen decken alle Schritte von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung ab.

Visualisierung der HOAI Leistungsphasen mit Architekturplan.


Überblick: Die neun HOAI Leistungsphasen

  1. Grundlagenermittlung
  2. Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)
  3. Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)
  4. Genehmigungsplanung
  5. Ausführungsplanung
  6. Vorbereitung der Vergabe
  7. Mitwirkung bei der Vergabe
  8. Objektüberwachung (Bauüberwachung)
  9. Objektbetreuung und Dokumentation

Phase 1: Grundlagenermittlung

Hier werden die Voraussetzungen für die spätere Planung geprüft. Dazu gehören Standortanalysen, Gespräche mit dem Bauherrn und erste behördliche Abstimmungen.

Leistungen:

  • Klärung der Aufgabenstellung
  • Beratung zum Leistungsbedarf
  • Analyse der Baugrundstücke und technischen Gegebenheiten

Phase 2: Vorplanung

Die Planer entwickeln erste Lösungsvorschläge und führen eine Kostenschätzung durch. Diese Phase endet mit einer ersten Grob- oder Vorplanung.

Leistungen:

  • Erstellung eines Planungskonzepts
  • Abstimmung mit Behörden
  • Kostenschätzung nach DIN 276

Phase 3: Entwurfsplanung

Hier entsteht der architektonische Entwurf, der gestalterische, funktionale, technische und wirtschaftliche Anforderungen erfüllt.

Leistungen:

  • Durcharbeitung der Planung
  • Integration der Fachplanungen
  • Kostenberechnung und Variantenprüfung

Phase 4: Genehmigungsplanung

Die zur Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen werden erstellt und eingereicht.

Leistungen:

  • Erstellung aller Antragsunterlagen
  • Abstimmung mit Behörden
  • Einreichung des Bauantrags

Phase 5: Ausführungsplanung

Die detaillierte Darstellung des Projekts bildet die Grundlage für die Bauausführung.

Leistungen:

  • Erarbeitung von Ausführungsdetails
  • Einarbeitung technischer Fachplanungen
  • Fortschreibung der Planung bis zur ausführungsreifen Lösung

Phase 6: Vorbereitung der Vergabe

Leistungsverzeichnisse werden erstellt und die Mengen ermittelt, um Angebote einholen zu können.

Leistungen:

  • Aufstellen von Leistungsverzeichnissen
  • Mengenermittlungen
  • Abstimmung der Vergabestrategie

Phase 7: Mitwirkung bei der Vergabe

Die eingegangenen Angebote werden geprüft und bewertet.

Leistungen:

  • Angebotsauswertung
  • Preisspiegel erstellen
  • Mitwirkung bei Vergabegesprächen und Auftragserteilung

Phase 8: Objektüberwachung (Bauüberwachung)

Während der Bauzeit kontrolliert das Planungsteam die Ausführung vor Ort.

Leistungen:

  • Überwachung der Ausführung nach Planung und Vorschriften
  • Kosten- und Terminverfolgung
  • Abnahme und Mängelmanagement

Phase 9: Objektbetreuung und Dokumentation

Nach der Bauausführung wird das Projekt abschließend dokumentiert und überwacht.

Leistungen:

  • Überwachung der Mängelbeseitigung
  • Dokumentation des Bauvorhabens
  • Bewertung von Gewährleistungsansprüchen

Praxisbeispiel: Wohnhausneubau in München

Ein Architekturbüro wurde mit der Planung eines Einfamilienhauses beauftragt. Bereits in der Grundlagenermittlung wurden Grundstücksanalysen durchgeführt. In der Vorplanung entstand ein Vorentwurf, der mit der Kommune abgestimmt wurde. Die Entwurfsplanung umfasste die Integration von Energieberatern. Nach der Genehmigungsplanung erfolgte der Bauantrag. Detaillierte Pläne entstanden in der Ausführungsplanung, bevor Ausschreibungen in Phase 6 und 7 vorbereitet und vergeben wurden. Die Bauleitung in Phase 8 stellte Mängelfreiheit sicher, gefolgt von einer umfassenden Dokumentation in Phase 9.


Verwandte Glossarbeiträge

Externe Links


Die HOAI Leistungsphasen bieten nicht nur Struktur, sondern auch Rechtssicherheit – insbesondere für Bauherren und Planungsbüros im Bereich Architektur und Objektplanung.

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