Flächenberechnung nach DIN 277 – Nutzflächen erfassen, Baukosten planen, Transparenz schaffen
Die Flächenberechnung nach DIN 277 ist das in Deutschland maßgebliche Verfahren zur einheitlichen Erfassung, Gliederung und Bewertung von Flächen in Gebäuden. Sie bildet die Grundlage für Planung, Baukostenermittlung, Vergleichbarkeit und Kommunikation zwischen Bauherren, Architekten, Fachplanern und Behörden. Ob Wohngebäude, Bürokomplex oder öffentlicher Bau – die Anwendung der DIN 277 schafft Transparenz in Flächenangaben und Nutzungszuordnungen.
Aufbau der DIN 277
Die aktuelle Fassung (DIN 277-1:2016-01) unterteilt die Flächen in drei Hauptgruppen:
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Netto-Raumfläche (NRF):
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Nutzungsfläche (NUF): z. B. Wohnen, Arbeiten, Bildung
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Technische Funktionsfläche (TF): z. B. Technikräume
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Verkehrsfläche (VF): z. B. Flure, Treppen, Aufzüge
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Konstruktions-Grundfläche (KGF):
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Flächen, die durch tragende und nicht tragende Bauteile eingenommen werden
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Brutto-Grundfläche (BGF):
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Summe aller Grundflächen der ober- und unterirdischen Gebäudeteile
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Anwendungsbereiche
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Grundlage für Kostenberechnungen (nach DIN 276)
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Basis für Flächenvergleiche und Wirtschaftlichkeitsanalysen
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Verbindliche Flächenangabe in Planungs- und Bauverträgen
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Vorbereitung von Fördermittelanträgen oder Investitionsentscheidungen
Abgrenzung zu Wohnflächenberechnung
Im Gegensatz zur Wohnflächenverordnung (WoFlV), die nur für Wohnräume gilt, erfasst die DIN 277 alle Gebäudearten und Nutzungen – inklusive Verkehrs- und Technikflächen. Sie ist damit besonders geeignet für Büro- und Verwaltungsbauten, Schulen, Kliniken oder gemischt genutzte Gebäude.
Praxisbeispiel: Flächenanalyse bei Bürogebäudeplanung
Ein Unternehmen plant den Neubau eines Verwaltungsgebäudes. Reinhardt und Maack führen die Flächenberechnung nach DIN 277 durch: Die Netto-Raumfläche beträgt 2.300 m², davon 1.800 m² Nutzfläche, 400 m² Verkehrsfläche und 100 m² Technikfläche. Diese Daten fließen direkt in die Kostenermittlung, das Raumprogramm und die Förderanträge ein – verlässlich, nachvollziehbar und rechtssicher.
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Unser Beitrag zum Gelingen Ihres Projekts
Reinhardt und Maack Architekten wenden die DIN 277 systematisch an, um Ihre Planungen transparent, nachvollziehbar und förderfähig zu gestalten. Für Sie als Bauherr bedeutet das: verlässliche Flächenangaben, kalkulierbare Baukosten und eine solide Grundlage für Fördermittel, Raumprogramme oder Mietverträge. Wir rechnen nicht nur genau – wir rechnen mit Weitblick.