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Was kostet ein Architekt? Diese Frage stellen sich Bauherren schon zu Projektbeginn, denn die Honorarform beeinflusst Budget, Planungssicherheit und Projektverlauf. In diesem Artikel stellen wir Ihnen praxisnahe Beispiele vor, zeigen Kostenmodelle von HOAI bis Stundensatz – inklusive Empfehlungen, welches Modell sich für welche Situation eignet.
Die HOAI (seit 1. Januar 2021 gültige Fassung) definiert das Architektenhonorar anhand folgender Kriterien:
Anrechenbare Kosten: z. B. Baukonstruktion, technische Anlagen, ermittelt per DIN 276
Honorarzone (I–V): abhängig von Komplexität; ein „normales“ Einfamilienhaus (EFH) fällt meist in Zone III
Honorarsatz: variabel zwischen Basis- und Höchstsatz; der Basissatz ist der untere Mindestsatz
Das Basis-Honorar errechnet sich dann aus den anrechenbaren Kosten multipliziert mit dem zutreffenden Prozentsatz des Honorarsatzes gemäß Honorartafel.
Projekt: Einfamilienhaus mit anrechenbaren Kosten: 160.000 € (Baukonstruktion) + 40.000 € (Technik) = 200.000 €
Honorarzone: III
Gewählter Satz: Basissatz
LPH 1 (Grundlagenermittlung): 2 %
LPH 2 (Vorplanung): 7 %
LPH 3 (Entwurfsplanung): 15 %
LPH 4 (Genehmigungsplanung): 3 %
Summe Prozentwert: 27 %
Grundhonorar (LPH 1–9, Basissatz):
Bei 200.000 € * Basissatz (Zone III) ≈ 15 % ⇒ 30.000 €
Anteil LPH 1–4: 27 % des Gesamt-Honorars → ≈ 8.100 €
Architektenhonorar für LPH 1–4: ca. 8.100 € netto
HOAI definiert neun Leistungsphasen mit festen Prozentwerten:
| LPH | Beschreibung | Anteil |
| 1 | Grundlagenermittlung | 2 % |
| 2 | Vorplanung | 7 % |
| 3 | Entwurfsplanung | 15 % |
| 4 | Genehmigungsplanung | 3 % |
| 5 | Ausführungsplanung | 25 % |
| 6 | Vorbereitung der Vergabe | 10 % |
| 7 | Mitwirkung bei Vergabe | 4 % |
| 8 | Objektüberwachung | 32 % |
| 9 | Objektbetreuung | 2 % |
Ein vollständiger EFH-Bau (LPH 1–9) kann also insgesamt ca. 15 % der Bausumme als Honorar verursachen .
Klare Projektrahmen mit feststehender Leistungsphasenfolge
Geringe Änderungswahrscheinlichkeit
Transparente Vergleichbarkeit (z. B. bei Architektenbewerbungen)
Kostensicherheit für Bauherr und Planer
➕ Vorteile: nachvollziehbare Struktur, HOAI-Absicherung
➖ Nachteile: Nachträge bei Zusatzleistungen nötig
Beim Pauschalhonorar vereinbaren Bauherr und Architekt von Beginn an einen fixen Gesamtbetrag – unabhängig von HOAI-Berechnungen. Dieser orientiert sich meist an HOAI-Kostenschätzungen, wird aber als Festpreis vereinbart
Projekt: Modernisierung eines Altbaus
Leistungsumfang laut Vertrag: LPH 1–5
Pauschaler Gesamtpreis: 45.000 €
Vereinbart: Inklusive aller vertraglich definierten Leistungen – von Grundlagenermittlung bis Ausführungsplanung.
Planungssicherheit: Fester Betrag = klare Budgetgrenze
Verwaltungsarm: Weniger Aufwand bei Abrechnungen
Motivation für effiziente Arbeit: Risiko für Budgetüberschreitungen liegt beim Architekten
Leistungen außerhalb Vertragsumfang sind zusätzlich zu vergüten
Beispiel: Im Vertrag sind HOAI-Grundleistungen enthalten, aber eine Bauvoranfrage wird notwendig – das zählt als „Besondere Leistung“ und ist vergütungspflichtig
Vertragsänderung nötig: Änderungen am Leistungsumfang (z. B. weitere Varianten, zusätzliche Fachplanungen) erfordern schriftliche Nachträge bzw. ein Nachtragsangebot
Unklare Leistungsbeschreibung führt oft zu Streit: ohne klare Definition im Vertrag wird jedes Überschreiten des Leistungsbildes kostenpflichtig
Beim Zeithonorar rechnet der Architekt jede geleistete Stunde ab – nach individuell vereinbartem Stundensatz. Dieser orientiert sich häufig an regionalen Empfehlungen und Erfahrungswerten (Architektenkammern)
Projekt: Neubau eines Einfamilienhauses
Arbeitsumfang: 120 Stunden Gesamtaufwand
Stundensatz: 140 €/h
Honorarkosten: 120 h × 140 €/h = 16.800 €
Damit entspricht das Zeithonorar der realen Stundenarbeit – transparent und nachvollziehbar.
Flexibel bei Variationen im Projektverlauf
Gerechte Abrechnung für tatsächlich erbrachte Leistungen
Ideal bei unklaren Anforderungen, Sanierungen oder innovativen Bauvorhaben
Weniger budgetplanbar als feste Pauschalen oder HOAI-Sätze
Erfordert detaillierte Zeiterfassung und Transparenz über Tätigkeiten
Architekten müssen ihre Leistungen exakt dokumentieren, um sie nachprüfbar zu machen
Das HOAI-inspirierte Modell kombiniert die Transparenz der HOAI mit der Flexibilität individueller Vereinbarungen. Dabei wird das Gesamtbudget wie folgt strukturiert:
Grundpauschale für die definierten Leistungsphasen gemäß HOAI
Zusatzleistungen werden separat nach Stundensatz oder Pauschale abgerechnet
Ziel: Planbarkeit bei Standardleistungen kombiniert mit Anpassbarkeit bei Sonderaufwand
Projekt: Neubau eines Mehrfamilienhauses
Vertraglich festgelegt: Grundpauschale 30.000 € für LPH 1–4 (25 % des Gesamt-Honorars geschätzt)
Zusatzleistungen:
Projektkoordination: 120 € pro Stunde
Sonderterminplanung: 90 € pro Stunde
Szenario: Der Bauherr wünscht zusätzliche Workshops zur Innenraumgestaltung (geschätzt 20 Std.):
20 h × 120 €/h = 2.400 € zusätzlich.
So bleibt das Budget für LPH 1–4 stabil, während Sonderwünsche klar vergütet werden.
Transparente Basis: Grundleistungen zu klar definierten Konditionen
Gerechte Zusatzabrechnung: Nur Zusatzaufwand wird extra berechnet
Flexibel und fair: optimal für dynamische und komplexe Projekte
Vertragsaufwand: Klare Definition nötig, welche Leistungen – Pauschale oder Stunden – beinhalten
Verhandlungsbedarf: Festlegung sinnvoller Stundensätze für Zusatzleistungen
Nachtragsmanagement: Bei Erweiterungen (z. B. LPH 5–9) sollten Optionen für Pauschale oder Zeitabrechnung bestehen
| Schritt | Empfehlung |
|---|---|
| 1 | Definieren Sie, welche HOAI-Leistungsphasen pauschal enthalten sind |
| 2 | Legen Sie Stundensätze oder Pauschalen für Zusatzleistungen fest |
| 3 | Vereinbaren Sie klare Regeln zur Nachtragsvergabe bei Projektänderungen |
| 4 | Nutzen Sie Transparenz: regelmäßige Berichte über geleistete Zusatzzeiten |
Das HOAI-inspirierte Modell vereint das Beste aus zwei Welten: Planungssicherheit bei Standardleistungen durch Pauschale und Flexibilität für dynamische oder komplexe Projekte mittels Zusatzbedingungen. Damit eignet sich dieses Modell ideal für Bauvorhaben, die mittlere bis große Anforderungen mit unklarem Verlauf kombinieren.
Die Frage „Was kostet ein Architekt?“ lässt sich nicht pauschal beantworten – und das zeigt sich auch an den unterschiedlichen Vergütungsmodellen. Ob HOAI-Basishonorar, Pauschalpreis, Abrechnung nach Aufwand oder ein hybrides Modell: Jede Variante hat ihre Berechtigung und eignet sich je nach Projektart, Komplexität und Budget unterschiedlich gut.
Entscheidend ist, dass Bauherren gemeinsam mit dem Architekten offen über Ziele, Anforderungen und Rahmenbedingungen sprechen. Nur so lässt sich das Modell wählen, das sowohl zu den Erwartungen des Auftraggebers als auch zum tatsächlichen Leistungsbild passt.
Unser Angebot:
Bei Reinhardt und Maack Architekten analysieren wir Ihr Vorhaben individuell und entwickeln ein passendes, transparentes Angebot – ob auf HOAI-Basis, pauschal oder in Kombination. Sprechen Sie uns gerne an – wir freuen uns auf Ihr Projekt!
Der Beitrag Was kostet eigentlich ein Architekt? erschien zuerst auf Reinhardt & Maack Architekten.
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